Geplante Änderungen:
Die Öko-Audit-Verordnung soll in den nächsten Monaten geändert werden. Folgende Modifikationen sind geplant:
Der Entwurf EMAS II soll in Zukunft für alle Organisationen gelten, d. h. auch für alle Dienstleister.
Die Umwelterklärung soll in Zukunft jährlich aktualisiert werden.
Die Anhänge sind übersichtlicher und klarer formuliert und orientieren sich sehr stark an der DIN EN ISO 14001
„Wer aufgehört hat besser zu werden,
hat aufgehört gut zu sein.“